Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung
Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Auftragsbestätigung
Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote und Angaben freibleibend. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so ist dieser ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ein Vertrag kommt in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Kunden zustande. Mündliche Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns rechtswirksam. Eilaufträge müssen von uns bestätigt und mit entsprechenden Aufschlägen berechnet werden. Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht anders durch uns benannt, 15 Arbeitstage nach Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung. Alle Preisangaben sind in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwerststeuer. Diese Preisangaben beinhalten keine Kosten für Beratung, Satz, Entwurf, Montage, Fahrtkosten oder sonstigen Auslagen. Anfragen und Angebote werden durch uns kostenfrei erstellt. Komplexe Angebote mit Korrekturabzügen und Entwürfen werden nach Aufwand berechnet. Bei Auftragserteilung an uns wird der Aufwand nicht in Rechnung gestellt.
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die Lieferung der Waren erfolgt auf Rechnung. Diese ist innerhalb von 30 Tagen rein netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden ab der 2. Mahnung Auslagen in Höhe von 5 EUR plus 18% Zins ab 30. Tag der Rechnungsstellung und bei der 3. Mahnung Auslagen in Höhe von 10 EUR plus 18% Zins ab 30. Tag der Rechnungsstellung dem Rechnungsbetrag aufgeschlagen. Sollte innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung der 3. Mahnung kein Zahlungseingang festgestellt werden, wird der Rechtsweg ohne weitere Ankündigung eingeschlagen. Die Kosten für Porto und Verpackung werden pauschal mit 6,50 EUR berechnet. Nachlieferungen die durch unser Verschulden nötig sind, werden kostenfrei geliefert. Schadensersatzansprüche aus Verzug werden sofern nicht verbindlich durch uns ein Liefertermin zugesagt wurde nicht anerkannt. Lieferverzug kann auch nicht mit einer Konventionalstrafe belegt werden, da solche Aufträge prinzipiell durch uns nicht angenommen werden.
Beanstandungen und Gewährleistung
Wir sind stets bestrebt, Ihnen gleichbleibend hohe Qualität zu liefern, so dass wir nur hochwertige Rohmaterialien einsetzen. Sollte dennoch ein Produkt Grund zur Beanstandung geben, ist dies unverzüglich bei uns schriftlich zu melden. Mängelrügen die nach einer Frist von 10 Tagen nicht getätigt werden, werden durch uns nicht anerkannt. Bei anerkannten Reklamationen liefern wir Ihnen kostenlosen Ersatz oder bieten Ihnen eine entsprechende Gutschrift an. Bei der Fertigung von Folienaufklebern und Textildrucken können geringfügige Abweichungen zu Originalen und Mustern entstehen. Dies ist jedoch fertigungsbedingt nicht zu vermeiden und kann auch nicht beanstandet werden. Wir gewähren auf alle Produkte, die wir Ihnen liefern 24 Monate Garantie. Die Garantie besteht auf die zugesicherten Eigenschaften der jeweiligen Hersteller. Gewährleistungsansprüche auf Gebrauchsspuren und falsche Handhabung sowie Schäden die aus Nutzung entstehen, können nicht anerkannt werden. Bei Kundenanlieferungen der Druckgrundlage (Textilien, Platten, Planen usw.) können wir keine Gewährleistung auf die Haftung und Haltbarkeit sowie die Eignung für den Druck bzw. bei Textildruck (Thermotransfer mit 200° C) auf das gelieferte Material geben.
Schutzrechte und Urheberrechte
Jeder Entwurf der aus unserem Hause stammt, ist unser Eigentum und somit urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Verwertungs- und Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung in anderen Medien) stehen der Fa. Gabler Werbung zu. Verstöße gegen das Urheberrecht erfüllen den Strafbestand des § 106 des UrhG. Solche Verstöße werden ohne Rücksicht auf Namen und Person angezeigt und lösen Schadensersatzansprüche in beträchtlicher Höhe aus. Die Fa. Gabler Werbung kann nicht für Kosten, Verluste oder sonstige Schäden die sich aus Verletzung von Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen, Patenten, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifierungen oder sonstigen Angaben des Kunden ergeben, nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt sowohl im Verhältnis zum Kunden als auch gegenüber Dritten. Gleiches gilt für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen, Symbolen u.ä., die der Kunde als Druckauftrag eingereicht hat. Der Kunde ist für die Wahrung der hier bezeichneten Schutzrechte verantwortlich und stellt die Fa. Gabler Werbung insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch wenn Gabler Werbung zu graphischen und/oder technischen Gestaltung von Kunden konsultiert worden ist. Die Markenschutzrechte auf Medien (CD, Disketten oder andere digitale Medien), die von Gabler Werbung erstellt wurden, müssen unbedingt gemäß den Bestimmungen der einzelnen Lizenzbestimmungen gewahrt werden. Bei Software gelten die gleichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Webarchive, Emails und Grafikarchive. Des Weiteren wird ein Weiterverkauf auch teilweise oder in veränderter Form untersagt.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir behalten uns vor, bei nicht oder nicht vollständiger Zahlung die Ware auch von Dritten abholen zu lassen. Anfallende Kosten für Rücksendung, oder Abholung gehen zu Lasten des Kunden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Weißenburg / Bay.